FAQs
Unsere silbernen Tischfeuer sind dank ihres Sicherheitsglases und der robusten Edelstahlkonstruktion für den sicheren Einsatz im Außenbereich konzipiert. Die Tischfeuer werden mit handelsüblichen Holzpellets betrieben – ganz ohne Ethanol oder andere Flüssigbrennstoffe. Die Nutzung darf ausschließlich im Freien und unter Aufsicht erfolgen.
Nein. Das silberne Tischfeuer ist ausschließlich für die Nutzung im Außenbereich vorgesehen. Die Verwendung in geschlossenen Räumen ist untersagt, da bei der Verbrennung von Holzpellets gesundheitsschädliche Gase entstehen können.
Das silberne Tischfeuer wird im vollständig abgekühlten Zustand von oben mit handelsüblichen Holzpellets befüllt. Je nach gewünschter Brenndauer kannst du die Brennkammer bis zum oberen Rand mit Pellets füllen, ohne sie anzupressen. Zum Anzünden platzierst du eine feste Anzündhilfe leicht in die Pellets eingebettet direkt in der Mitte der Brennkammer. Setze das Glasrohr erst dann auf die Brennkammer, wenn die Anzündhilfe vollständig heruntergebrannt und das Feuer auf die Holzpellets übergegangen ist.
Stelle sicher, dass die Pellets nach dem Betrieb vollständig abgebrannt sind und das Tischfeuer ausreichend abgekühlt ist, bevor du es entleerst oder erneut befüllst. Ein neuer Brennvorgang darf erst gestartet werden, wenn keine Flammen oder Glut mehr vorhanden sind und die Brennkammer abgekühlt ist. Falls du das Tischfeuer in noch warmem Zustand öffnen musst, beispielsweise bei vorhandener Restglut, verwende ausschließlich geeignete hitzebeständige Spezialhandschuhe gemäß PSA-Verordnung EU/2016/425, Kategorie II.
Wichtig: Die Teile des Tischfeuers können sich stark erhitzen. Fasse das Tischfeuer und seine Einzelteile während oder kurz nach dem Betrieb niemals mit bloßen Händen an.
Stelle das Tischfeuer immer auf einem stabilen, ebenen, tragfesten, hitzebeständigen und nicht brennbaren Untergrund auf. Achte darauf, dass es nicht am Rand einer Fläche steht und nicht durch Wind umgeworfen werden kann. Der Standort muss gut zugänglich sein.
Wichtig: Der Mindestabstand zu brennbaren Materialien und umliegenden Flächen beträgt 65 cm.
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